staatl. anerkannte Ernährungsberatung

- von den Krankenkassen bezuschusst -


Sie haben Fragen zur Ihrer Ernährungsweise?

Bei unserer ausgebildeten Diätassistentin und Fitnessöknomin Carmen Wienkamp sind Sie in besten Händen.

Nach einer Bestandsaufnahme Ihres aktuellen Ernährungsstils gibt Ihnen unsere Ernährungsexpertin hilfreiche Hinweise für die Optimierung Ihrer Mahlzeiten. Dabei kommen Empfehlungen für die praktische Umsetzung im Alltag nicht zu kurz. Schließlich streben wir eine langfristige Veränderung Ihre Ernährungsgewohnheiten an.

 

Bei folgenden Ernährungsbereichen finden Sie bei uns kompetente Unterstützung:

  • Gewichtsreduktion
  • Lebensmittelunverträglichkeiten
  • Rheuma
  • Gicht
  • Osteoporose
  • Sporternährung

nur 2 Schritte zur Behandlung:

Wie und durch wen wird verordnet?

 

Schritt 1 - Rezeptformular:

 

Jeder behandelnde Arzt kann seinem Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung/Ernährungstherapie ausstellen.

Es handelt sich dabei um eine budgetneutrale Verordnung. Dazu bedarf es keines besonderen Formulars. Als Dokument dient ein Rezeptformular, ein Attest oder das beigefügte Musterformular.
Mit Ihrer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und einem Kostenvoranschlag der qualifizierten Ernährungsberaterin beantragt der Patient vor Beginn der Maßnahme die Bezuschussung bei seiner Krankenkasse.

 

Verordnungen nach § 20, 1 SGB V und § 43 SGB, 2 SGB V

 

 Schritt 2 - Kostenvoranschlag:

 


Bei der individuellen Ernährungsberatung werden meist bis zu drei Einzelberatungen finanziell mitgetragen.

Verordnungen nach § 20, 1 SGB V

-Kostenvoranschlag 3 Einheiten-

 

bei einer medizinischen Indikation können PatientenInnen bis zu maximal fünf Termine in Anspruch nehmen. Eine Zusammenfassung dieser PatientInnen in einer Kleingruppe (bis maximal fünf Personen) ist möglich.

-Kostenvoranschlag 5 Einheiten-

 

 

Einzige Voraussetzung zur Kostenbeteiligung der Krankenkassen:
Leistungserbringer müssen die entsprechende Anbieterqualifikation nachweisen!

 

 

Über die Höhe der anteiligen Kostenübernahme entscheidet jede Krankenkasse für sich. So dass hier leider keinen einheitlichen Satz angeben werden kann.



Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich freue mich auf Sie!

 

TPZ Ibbenbüren

Carmen Santo Cabral

-staatl. anerkannte Diätassistentin-

-Fitnessökonomin-

 

Rheiner Straße 8

49477 Ibbenbüren

Tel: 05451-502112-0

e-mail: carmen.Santocabral@tpz-ibb.de